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   BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17   

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https://dejure.org/2021,13007
BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17 (https://dejure.org/2021,13007)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - KZR 66/17 (https://dejure.org/2021,13007)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17 (https://dejure.org/2021,13007)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das beklagte Unternehmen Booking.com; Konformität des als missbräuchlich beanstandeten Verhaltens mit den Bestimmungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages über die plattformgebundene ...

  • rewis.io

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Kartellverstoß: Unionsrechtlicher Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung; Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Unionsrecht; Erstreckung der ...

  • Betriebs-Berater

    Sachliche Reichweite einer Gerichtsstandsklausel in AGB eines Plattformbetreibers - Wikingerhof/Booking.com

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Macht der Kläger einen Anspruch wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das beklagte Unternehmen geltend, ist der unionsrechtliche Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch dann eröffnet, wenn in Betracht kommt, dass das als missbräuchlich ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das beklagte Unternehmen Booking.com; Konformität des als missbräuchlich beanstandeten Verhaltens mit den Bestimmungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages über die plattformgebundene ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Wikingerhof/Booking.com

  • datenbank.nwb.de

    Wikingerhof/Booking.com

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsstand für Geltendmachung eines Anspruchs wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung eines Plattformbetreibers

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Eröffnung des unionsrechtlichen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das beklagte Unternehmen, auch wenn in Betracht kommt, dass das als missbräuchlich beanstandete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstand für kartellrechtliche Unterlassungsklage im Umfeld von Verträgen (Wikingerhof/Booking.com)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstand für kartellrechtliche Unterlassungsklage im Umfeld von Verträgen (Wikingerhof/Booking.com)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unionsrechtlicher Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Geltendmachung von Marktmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1360
  • MDR 2021, 899
  • GRUR 2021, 991
  • WM 2022, 1551
  • MMR 2021, 562
  • DB 2021, 1333
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 07.07.2016 - C-222/15

    Hőszig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Es handelt sich vielmehr um einen autonomen Begriff des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 18. November 2020 - C-519/19, RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Es bedarf deshalb der Feststellung, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer klar und deutlich zum Ausdruck kommenden Einigung der Parteien war (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-64/17, ZIP 2018, 1754 Rn. 25 - Saey Home & Garden; RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Denn ohne Kenntnis der Gerichtsstandsklausel oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei normaler Sorgfalt konnte sich eine Einigung der Parteien nicht auf die Gerichtsstandsklausel erstrecken (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 40 - Höszig/Alstom Power Thermal Services; BGH, Urteil vom 28. März 1996 - III ZR 95/95, NJW 1996, 1819).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Für die Prüfung des Klagebegehrens ist ein im Bezirk des angerufenen Landgerichts belegener Gerichtsstand am Sitz der Klägerin als demjenigen Ort eröffnet, an dem sich der mit der Klage geltend gemachte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber der Klägerin ausgewirkt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, WuW 2015, 785 Rn. 53 - CDC Hydrogene Peroxide).

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Mai 2015 - C-352/13, WuW 2015, 785 Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide, und vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 22 - Apple Inc.).

    Die Auslegung einer Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit ist Sache des nationalen Gerichts (vgl. EuGH, WuW 2015, 785 Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide; WuW 2018, 630 Rn. 21 - Apple Inc.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 22/18, NJW 2019, 1300 Rn. 25).

    Zuwiderhandlungen gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot sind dem Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses regelmäßig nicht bekannt, noch muss er damit rechnen (vgl. für den Verstoß gegen das Kartellverbot: EuGH, WuW 2015, 785 Rn. 70 - CDC Hydrogen Peroxide).

  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für Streitigkeiten im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    (1) Die sachliche Reichweite einer Gerichtsstandsvereinbarung ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 22/18, NJW 2019, 1300 Rn. 25).

    Die Auslegung einer Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit ist Sache des nationalen Gerichts (vgl. EuGH, WuW 2015, 785 Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide; WuW 2018, 630 Rn. 21 - Apple Inc.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 22/18, NJW 2019, 1300 Rn. 25).

    Sie richtet sich, wenn sie - wie hier - Teil einer umfassenderen Vereinbarung ist, regelmäßig nach dem für den Vertrag geltenden Recht, soweit Art. 25 Brüssel-Ia-VO keine Maßstäbe und Vorgaben enthält (BGH, NJW 2019, 1300 Rn. 25).

    (3) Die Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, da keine weiteren Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BGH, NJW 2019, 1300 Rn. 27).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-519/19

    DelayFix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Es handelt sich vielmehr um einen autonomen Begriff des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 18. November 2020 - C-519/19, RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Diese betrifft die Nichtigkeit der Vereinbarung und nicht die Frage, ob eine Willenseinigung vorliegt (vgl. EuGH, RIW 2021, 44, Rn. 41 und Rn. 50 - Ryanair DAC/DelayFix).

    Es bedarf deshalb der Feststellung, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer klar und deutlich zum Ausdruck kommenden Einigung der Parteien war (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-64/17, ZIP 2018, 1754 Rn. 25 - Saey Home & Garden; RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

    Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    bb) Eine Gerichtsstandsvereinbarung muss nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Brüssel-Ia-VO entweder schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Betätigung ("halbe Schriftlichkeit", BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 257/15, ZIP 2017, 2324 Rn. 17) oder in einer Form geschlossen werden, die den zwischen den Parteien entstandenen Gepflogenheiten oder im internationalen Handel einem Handelsbrauch entspricht.

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Es bedarf deshalb der Feststellung, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer klar und deutlich zum Ausdruck kommenden Einigung der Parteien war (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-64/17, ZIP 2018, 1754 Rn. 25 - Saey Home & Garden; RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Denn ohne Kenntnis der Gerichtsstandsklausel oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei normaler Sorgfalt konnte sich eine Einigung der Parteien nicht auf die Gerichtsstandsklausel erstrecken (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 40 - Höszig/Alstom Power Thermal Services; BGH, Urteil vom 28. März 1996 - III ZR 95/95, NJW 1996, 1819).

  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Die Willenseinigung der Vertragsparteien über die Gerichtsstandsklausel wird zwar vermutet, wenn sie in einer Weise in die Geschäftsbeziehung eingeführt wird, die einem solchen Handelsbrauch entspricht, wenn dieser den Parteien bekannt ist oder als ihnen bekannt angesehen werden muss (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - C-106/95, NJW 1997, 1431 Rn. 25 - MSG; RIW 2016, 357 Rn. 50 - Profit Investment SIM/Ossivgl; BGH, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, NJW 2019, 76 Rn. 23).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-322/14

    El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    a) Eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung begründet allerdings nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) 1215/2012 eine ausschließliche Zuständigkeit, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-322/14, NJW 2015, 2171 Rn. 24 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 11. Dezember 2018 (BGH, WuW 2019, 143) hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 24. November 2020 (C-59/19, WuW 2021, 31 - Wikingerhof) entschieden, dass Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) 1215/2012 (nachfolgend: Brüssel-Ia-VO) dahin auszulegen ist, dass er für eine Klage gilt, die auf die Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen im Rahmen einer Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten gerichtet ist und die darauf gestützt wird, dass der Beklagte unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze.

    Eine solche Auslegung ist allenfalls erforderlich, um das Vorliegen der beanstandeten Handlungsweisen festzustellen (EuGH, WuW 2021, 31 Rn. 35 - Wikingerhof; Schlussanträge des Generalanwalts Saugmansgaard Øe - C-59/19, juris Rn. 103).

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
    cc) Allerdings erfordert die nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 GWB stets gebotene Interessenabwägung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 Rn. 48 - Pechstein/International Skating Union) bei einer Vertragsbeziehung der Parteien auch eine Betrachtung der vertragstypischen Rechte und Pflichten und der zwischen den Parteien getroffenen Regelungen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15, WuW 2017, 286 Rn. 31 - Kabelkanalanlagen).

    Für die Qualifikation des Klageanspruchs als deliktischen Anspruch ist dies jedoch ohne Belang, zumal dabei Interessen nicht berücksichtigt werden dürfen, deren Durchsetzung insbesondere nach den kartellrechtlichen Wertungen rechtlich missbilligt werden (BGH, WuW 2017, 286 Rn. 30 - Kabelkanalanlagen).

  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17

    Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

  • EuGH, 08.03.2018 - C-64/17

    Saey Home & Garden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZR 183/13

    Geschäftsraummiete: Auslegung einer Formularklausel zur Umlage der Grundsteuer

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 149/08

    Prozessführungsbefugnis eines zur Mieteinziehung alleinig berechtigten

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

  • BGH, 06.07.2004 - X ZR 171/02

    Anforderungen an die Schriftform einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

  • EuGH, 24.10.2018 - C-595/17

    Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost

    Da es sich bei der internationalen Zuständigkeit um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung handelt, kann der Senat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne Bindung an die Feststellungen des Berufungsgerichts prüfen und würdigen, ob nach diesem Maßstab eine Zuständigkeitsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, WM 2022, 1551 Rn. 30 mwN zu einer Gerichtsstandsvereinbarung).
  • BGH, 20.02.2024 - XI ZB 33/21
    Die mit den Feststellungszielen geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Prospekte, die Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit für die Musterbeklagten sowie deren Verantwortlichkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospekte betreffen Schadensersatzansprüche gegen die Musterbeklagten wegen öffentlicher Kapitalmarktinformation, die nicht vom Inhalt beiderseitiger vertraglicher Rechte und Pflichten abhängen, sondern hiervon unabhängig nach Deliktsrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, WM 2022, 1551 Rn. 11 und vom 20. Juli 2021 - VI ZR 63/19, WM 2022, 887 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23
    Dementsprechend ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Gericht am Sitz des Klägers nach Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO international und örtlich zuständig, wenn mit der Klage der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber dem Kläger oder Schadenersatz aufgrund verbotener Kartellabsprachen geltend gemacht wird (vgl. BGH 10.02.2021 - KZR 66/17, juris Rn. 8 - Wikingerhof/Booking.com; 27.11.2018 - X ARZ 321/18, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 63/19

    Eröffnung des unionsrechtlichen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung

    Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der mit der Klage beanstandeten Handlung des Anspruchsgegners nicht vom Inhalt der beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten abhängt, sondern hiervon unabhängig nach Deliktsrecht zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, ZIP 2021, 1360 Rn. 11 - Wikingerhof/Booking.com; EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19, NJW 2021, 144 Rn. 32 f. - Wikingerhof).
  • LG München I, 03.09.2021 - 37 O 9343/21

    Unterlassungsanspruch, Berufung, Auslegung, Sperrung, Bestellung, Luxemburg,

    Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der mit der Klage beanstandeten Handlung des Anspruchsgegners nicht vom Inhalt der beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten abhängt, sondern hiervon unabhängig nach Deliktsrecht zu beurteilen ist (EuGH, Urt. v. 24.11.2020 - C- 59/19, Rn. 32f. - Wikingerhof; BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 66/17, Rn. 11, juris).

    Für die Qualifikation des Klageanspruchs als deliktischen Anspruch ist dies jedoch ohne Belang, zumal dabei Interessen nicht berücksichtigt werden dürfen, deren Durchsetzung insbesondere nach den kartellrechtlichen Wertungen rechtlich missbilligt werden (BGH, Urt. v. 10.02.2021 - KZR 66/17, Rn. 13, juris).

    Dabei ist es unschädlich, dass die aufgrund der Vertragsbeziehung gegebene Interessenlage gegebenenfalls bei der Beurteilung einer etwaigen Unbilligkeit in die Abwägung einzubeziehen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2021 - KZR 66/17, Rn. 13, juris).

  • LG Düsseldorf, 31.10.2023 - 14d O 17/21
    Die sachliche Reichweite einer Gerichtsstandsvereinbarung ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2021, 991).

    Sie richtet sich, wenn sie - wie im Entscheidungsfall - Teil einer umfassenderen Vereinbarung ist, zwar regelmäßig nach dem für den Vertrag geltenden Recht (vgl. BGH, GRUR 2021, 991 - Wikingerhof/Booking.com).

    Nach deutschem Recht sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 572; BGH, GRUR 2021, 991).

    Der Wortlaut der Klausel ist weit gefasst und bezieht sich - anders als der dem Bundesgerichtshof vorliegenden Klausel in der Wikingerhof-Entscheidung (vgl. BGH, GRUR 2021, 991) - nicht nur auf Ansprüche aus dem Vertrag, sondern auch auf solche "im Zusammenhang" mit dem Vertrag.

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21

    Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen

    Beruft sich der Kläger in seiner Klageschrift hingegen auf die Regeln über die Haftung aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, das heißt auf einen Verstoß gegen eine gesetzliche Verpflichtung, und erscheint es nicht unerlässlich, den Inhalt des mit dem Beklagten geschlossenen Vertrags zu prüfen, um zu beurteilen, ob das diesem vorgeworfene Verhalten rechtmäßig oder rechtswidrig ist, da diese Verpflichtung des Beklagten unabhängig von diesem Vertrag besteht, so bilden eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand der Klage im Sinn von Art. 7 Nr. 2 Brüssel 1a-VO (EuGH, GRUR 2021, 116 Rn. 33 - Wikingerhof GmbH & Co. KG/Booking.com BV; vgl. BGH, GRUR 2021, 991 Rn. 11 - Wikingerhof/Booking.com).
  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

    (aa) Die Auslegung der Gerichtsstandsvereinbarung könnte sich nach dem für den Hauptvertrag, hier den Arbeitsvertrag im Übrigen anwendbaren Recht (Vertragsstatut) richten (BGH 10. Februar 2021 - KZR 66/17 - Rn. 20; MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 22; BeckOK BGB/Spickhoff Stand 1. August 2021 VO (EG) 593/2008 Art. 1 Rn. 39; BeckOK ZPO/Gaier Stand 1. März 2022 Brüssel Ia-VO Art. 25 Rn. 69.1) , das sich seinerseits grundsätzlich nach den Regelungen der Rom-I-Verordnung in unmittelbarer Anwendung bestimmt.
  • OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22

    Sperrung des Verlagskontos - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    In einem solchen Fall hängt die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der mit der Klage beanstandeten Handlung des Anspruchsgegners nicht vom Inhalt der beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten ab, sondern ist hiervon unabhängig nach Deliktsrecht zu beurteilen (dem EuGH folgend BGH, Urteil vom 10.02.2021, KZR 66/17 - juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - U (Kart) 6/22
    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Geldersatz auch Beseitigungs- und - wie vorliegend geltend gemacht - Unterlassungsansprüche (EuGH, Urteil vom 24. November 2020, C-59/19 - Wikingerhof - BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, KZR 66/17 - Wikingerhof./.booking.com; Beck OK-ZPO-Thode, Stand 1. Dezember 2022, Brüssel Ia-VO, Rn. 78.1; Geimer/Schütze-Paulus, Int. Rechtsverkehr, Stand Mai 2022, VO (EG) 1215/2012, Art. 7, Rn. 156).
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